Offenlegung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung (SFDR)
Disclosure Verordnung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 ist seit dem 10.03.2021 europaweit verpflichtend umzusetzen. Sie zielt darauf ab, Transparenz und Vergleichbarkeit auf Produkt- und Unternehmensebene durch Harmonisierung der offenzulegenden Informationen zu schaffen.
Die fair-finance Vorsorgekasse AG ist eine Betriebliche Vorsorgekasse und seit dem 1. Oktober 2024 gemäß § 22a BMSVG ebenfalls von der Offenlegungspflicht der Disclosure-VO erfasst.
Eine aktive Nachhaltigkeitsstrategie steht im Fokus unseres verantwortungsvollen Handels und Nachhaltigkeitsrisiken werden dementsprechend auf Unternehmensebene sowie im Rahmen des Investmentprozesses berücksichtigt. Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen können unter folgenden Dokumenten nachgelesen werden:
Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Offenlegung Produktinformation (Art. 10 SFDR)
Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden/Tools kann es zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen, wenn diese als erforderlich erachtet werden.