Verfügungsmöglichkeit

Muster Verfügungsmöglichkeit

Ein Verfügungsanspruch besteht für Dienstnehmer

  • Nach mindestens 36 Beitragsmonaten UND wenn das Dienstverhältnis entweder durch den Dienstgeber oder einvernehmlich oder aufgrund unverschuldeter Entlassung oder aufgrund eines berechtigten, vorzeitigen Austritts oder nach Fristablauf bei einem befristeten Dienstverhältnis beendet wurde.
  • Bei Pensionsantritt
  • Nach 5 beitragsfreien Jahren bei allen Vorsorgekassen in Österreich
  • Bei Todesfall (Begünstigt sind die unterhaltsberechtigten, gesetzlichen Erben. Fehlen diese fällt die Abfertigung in den Nachlass.)
     

Ein Verfügungsanspruch besteht für Selbständige

  • Nach mindestens 36 Beitragsmonaten UND ruhen des Gewerbes seit mindestens 2 Jahren oder bei Erlöschen der Gewerbeberechtigung seit mindestens 2 Jahren oder bei Beendigung der betrieblichen Tätigkeit seit mindestens 2 Jahren
     

Ein Verfügungsanspruch besteht für Freiberufler

  • Nach mindestens 36 Beitragsmonaten UND Erlöschen der Berechtigung seit mindestens 2 Jahren bzw. Einstellen der betrieblichen Tätigkeit oder wenn der Beruf seit mindestens 2 Jahren nicht ausgeübt wird.
     

 

Wie Sie verfügen können:

Haben Sie einen Verfügungsanspruch werden Sie von fair-finance automatisch informiert und erhalten einen Verfügungsantrag per Post zugesandt. Dabei stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Sie können das Kapital (bis zu Ihrer Pensionierung) bei fair-finance weiter veranlagen.

Sie können das Kapital in die Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) des neuen Dienstgebers übertragen lassen („Rucksackprinzip“). Sie können sich das Kapital auszahlen lassen (abzüglich 6 % Lohnsteuer). Sie können das Kapital steuerfrei an eine Pensionskasse übertragen lassen, sofern Sie ein Pensionskassenkonto haben.

Bei Pensionsantritt wird das Kapital auf jeden Fall ausbezahlt.

Sofern Sie innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Verfügungsantrag von fair-finance nicht ausgefüllt zurückschicken und keine Entscheidung treffen, wird das Kapital weiter veranlagt.

Kontenzusammenlegung:

Guthaben, die Sie im Falle zumindest eines Arbeitgeber-Wechsels bei einer oder mehreren anderen Betrieblichen Vorsorgekasse(n) haben, können Sie ganz einfach bei fair-finance zusammenlegen. Die Voraussetzung ist ein beitragsfreies Konto seit 36 Monaten und dass fair-finance Ihre aktuelle Betriebliche Vorsorgekasse ist.

Ihre Vorteile:

  • Ein einziges Konto, eine jährliche Kontonachricht und ein Ansprechpartner
  • Mehr Sicherheit mit der exklusiven Zinsgarantie nur von fair-finance

 

Bitte wählen Sie die Kasse aus, bei der das Guthaben besteht, unterschreiben Sie das entsprechende Formular und retournieren dieses mit einer Ausweiskopie an die angegebene Vorsorgekasse. Den Rest erledigen wir gerne für Sie.