Veranlagung

Disclosure Verordnung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor 

Die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 ist seit dem 10.03.2021 europaweit verpflichtend umzusetzen. Sie zielt darauf ab, Transparenz und Vergleichbarkeit auf Produkt- und Unternehmensebene durch Harmonisierung der offenzulegenden Informationen zu schaffen.

Die fair-finance Vorsorgekasse AG ist eine Betriebliche Vorsorgekasse gemäß § 1 Abs 1 Z 21 BWG. Da die österreichischen betrieblichen Vorsorgekassen von der formellen Definition eines Finanzmarktteilnehmers gemäß Art. 2 Abs. 1 der Disclosure-VO nicht ausdrücklich erfasst sind, sind die Offenlegungspflichten der Disclosure-VO nicht zwingend anwendbar.

Als nachhaltigste Vorsorgekasse (Börsianer Gold Ranking 2020) steht eine aktive Nachhaltigkeitsstrategie im Fokus unseres verantwortungsvollen Handelns. Aus diesem Grund dürfen wir an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass es, wie in dem oben abgebildeten Magischen Dreieck der Geldanlage dargestellt, zu sogenannten Interdependenzen, also wechselseitigen Abhängigkeiten kommt, wovon auch der Nachhaltigkeitsbereich umfasst ist.

Selbstverständlich werden Nachhaltigkeitsrisiken, die per se keine eigene Risikoart darstellen, sondern vielmehr auf die bestehenden Risikoarten einwirken, dementsprechend im Rahmen des Investment-Prozesses berücksichtigt. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen wird über verschiedene Strategien und Prozesse sichergestellt. So beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ua. durch die Anwendung von Ausschlusskriterien gemäß unserer Nachhaltigen Veranlagungsrichtlinie ein, in der die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele ebenso Berücksichtigung finden wie die Principles for Responsible Investment (PRI). Zur aktiven Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken kommt weiters ein Mindest-Rating zum Einsatz. Bei der Veranlagung wird darauf geachtet, dass nur Finanzinstrumente von Unternehmen mit einem intern festgelegten Mindest-Rating aufgenommen werden. Auf diese Weise werden Unternehmen mit schlechter Nachhaltigkeitsperformance bzw. hohen Nachhaltigkeitsrisiken von vornherein ausgeschlossen.

Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden kann es zu Anpassungen bei Strategien und Prozessen kommen.